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Warum einen Plan B?

Plan B als Beruhigung

  • gegen die Nervosität und die Angst vor dem bevorstehenden 1. oder 2.
    Staatsexamen, wofür es nicht nur ein fundiertes Wissen zum Bestehen bedarf, sondern neben etwas Glück vor allem eine stabile Psyche für die Dauer der gesamten Lernphase und Examenswoche. Leider hängt von diesen zwei Versuchen immer noch der Erfolg und somit alles auf dem Weg zum Abschluss ab.
  • Der Plan A, das Staatsexamen zu bestehen, ist unser oberstes Ziel, jedoch lernt es sich konzentrierter und fokussierter während der Examensklausuren mit einem Plan B in der Hinterhand.
Interaktion statt VIdeo-Trainings

Warum eine Beratung sinnvoll ist

Nach einer nichtbestandenen Zwischen- bzw. Schwerpunktprüfung oder nichtbestandenen 1. oder 2. juristischen Staatsprüfung, ist es nachvollziehbar, dass die Suche nach Alternativen oftmals Schwierigkeiten bereitet und die Motivation fehlt.

Viele hilfreiche Informationen sind durch eigene Recherche nicht verfügbar und der nun thematisierte integrierte LL.B Rechtswissenschaften (mit seinen Nachteilen wie der direkten Noten-Umrechnung, der mangelnden Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, etc.) stellt nicht die einzige Alternative für Jura-Studenten dar. Wir haben die zahlreichen Alternativen für Dich recherchiert und ausgewertet und stellen Dir diese – nachdem wir Dich und Deine Situation etwas näher kennengelernt haben – maßgeschneidert vor. Auszeichnend für unser Konzept ist, dass unsere Beratung auf eigener Erfahrung basiert und nahezu jede Alternative von einem speziellen Berater betreut wird. Somit profitierst Du von einem enormen Zeitvorteil und musst Dich nicht erst langwierig im neuen Studiengang zurechtfinden.

Unser gemeinsames Ziel ist, dass Du einen Abschluss erlangst, der Dich zu einem qualifizierten Berufseinstieg führt.

Die Vorteile für Dich

  • Zeitersparnis bei der Suche nach Alternativen
  • Motivation für einen Neuanfang
  • Unterstützung/Laufbahnberatung (Lebenslauf/ Motivationsschreiben)
  • Information und Unterstützung im Zusammenhang mit der maximalen Verwertung des bereits absolvierten rechtswissenschaftlichen Studiums
  • Kein Zeitverlust beim Einstieg in ein neues Studium o. eine Ausbildung
  • Berufsbegleitende Alternativen zur Selbstfinanzierung
  • Individuelle und persönliche Unterstützung
  • Unterstützung auch bei Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Jobsuche und Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche

Profitiere von unserer Erfahrung

Keine Erfahrung ist besser als die von Studenten, die selbst verschiedene Möglichkeiten getestet haben und somit von ihren tatsächlichen Erfahrungen berichten und Empfehlungen aussprechen können.

Wir zeigen Dir individuelle Perspektiven auf. Uns ist daran gelegen, Dich zu motivieren und aus Fehlern im bisherigen Studienverlauf zu lernen.

Aus diesem Grund wollen wir Dir auch bei der Prüfungsanfechtung behilflich sein und Dir kompetente Kontakte in diesem Bereich nennen.

Plan B wählen

Diese Art der Unterstützung beinhaltet mehr als nur das bloße Aufzeigen von Möglichkeiten. Jedes Studium und jede Universität hat Ihre besonderen Vor- und Nachteile. Wir machen es uns zur Aufgabe, Dir den Weg zu ebnen und Dich konstant in allen Phasen zu begleiten:

  • Wo wird Dir eine bereits abgelegte Prüfung anerkannt?
  • Welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen?
  • Wie umfangreich sind die einzelnen Abschnitte des neuen Studiums?
  • Wer sind meine Ansprechpartner an der neuen Universität oder Fachhochschule?
  • Wie laufen die Prüfungen ab und wie groß ist der Lernaufwand?
  • Wie muss ich zeitlich planen?
  • Ist ein berufsbegleitendes Studium möglich?

Plan B nach nichtbestandener Zwischenprüfung

Die erste Hürde kann bereits die Orientierungs- oder Zwischenprüfung sein. Ein Scheitern hierbei bedeutet in der Regel den Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang Rechtswissenschaft, jedoch nicht den Traum, im Berufsleben rechtsberatend tätig zu werden. Die erbrachten Grundkurse (kleine Scheine) kann man durchaus umfangreich verwerten und seinen Traum dennoch verwirklichen.

Plan B nach endgültig nicht bestandenem 1. juristischen Staatsexamen

Welche Alternativen bieten sich nach einem (oftmals) langen Studium, wenn man das 1. juristische Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat?

Zunächst sollte man auf keinen Fall an sich selbst und seinen Fähigkeiten zweifeln. Schließlich hat man bis hierhin das Grund- und Hauptstudium mit all seinen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und bestanden. Es wäre schade, wenn man die vergangenen Semester unverwertet im Lebenslauf stehen lässt und oftmals eine Leidenschaft leichtfertig aufgibt.

Jedoch ist es wichtig, dass man klar definierte Kriterien in seine Auswahl einbezieht und abwägt. Dazu gehören unter anderem Studiendauer, Studienkosten, Anerkennung, Durchfallquoten und Berufsperspektiven. Hierin liegt unsere Beratungskompetenz, da wir alle diese Faktoren überblicken und auch bei der Anerkennung ein großes Repertoire an Erfahrung mitbringen, um hier das Maximum für Sie zu erzielen. Wir zeigen nicht nur Alternativen auf, sondern suchen mit Ihnen gemeinsam und individuell, nach den für Dich idealen Optionen –die teilweise auch berufsbegleitend möglich sind.

Man sollte sich nicht voreilig auf eine Alternative festlegen, wenn diese keine gute Anerkennung berücksichtigt oder man mit hohen Durchfall-quoten zu rechnen hat, was nach den aktuellen Erfahrungen des bisherigen Studiums nicht unterschätzt werden darf. Ein Studium sollte motivieren und Spaß machen. Dazu gehört auch, dass das oftmalige Notenmaximum kein „vollbefriedigend“ oder „großes Prädikat“ mit 9,5 Punkten darstellt.

Mögliche Alternativen (Auszug)

LL.B Wirtschaftsrecht

  • meistverbreitete Alternative
  • hat sich in der Arbeitswelt etabliert und bietet gute Weiterbildungs- und Berufseinstiegsmöglichkeiten
  • Allerdings: Studiengänge teilweise sehr lang aufgebaut und die Anerkennung von 0 bis 120 ECTS Punkten sehr unterschiedlich

Man darf seine erbrachten Leistungen auf keinen Fall unter Wert verkaufen und sollte hier verschiedene Dinge bei der Argumentation für die Anerkennung beachten, um tatsächlich in ca. 2-3 Semestern zum Abschluss zu kommen. Gebe Dich nicht mit Anerkennungen von zum Beispiel ca. 30-45 ECTS Punkten zufrieden – obwohl Du bereits die Zulassung zum Staatsexamen erreicht hast. Wir unterstützen Dich hierbei und auch im Hinblick auf berufsbegleitende Alternativen sowie Fernstudien mit überschaubaren Kosten (Teilweise haben wir Rabatte für die Studiengebühren ausgehandelt).

Unsere Erfahrung aus der Vergangenheit hat viele Male gezeigt, dass mit unserer Hilfe, Unterstützung und Argumentation die Hochschulen deutlich mehr anerkennen, als wenn man es auf eigenem Wege versucht. Eine umfangreiche Anerkennung bedeutet Zeitersparnis auf dem Weg zum Abschluss und einen früheren Einstieg in das Berufsleben.

Bei einem Direkteinstieg in ein LL.M Studium sollte man jedoch sehr vorsichtig sein, da der LL.M alleine oftmals keine große Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt findet und hier zumindest ein LL.B als Basis verlangt wird.

Studium der Rechtswissenschaft im Ausland

Speziell zu diesem Thema kursieren leider viele Fehlinformationen, die den Weg ins Ausland in vielen Punkten falsch wiedergeben. Insbesondere bei der Anerkennung muss man sehr diplomatisch vorgehen, um sich keine Chancen gleich zu Beginn zu verbauen. Weiterhin gibt es seitens der Universitäten keine Studienpläne für Studenten mit umfangreichen Vorkenntnissen. Der Einstig zurück ins Referendariat sind damit unter Berücksichtigung gewisser Auflagen möglich, aber auch die allgemeinen Berufschancen sind aktuell in fast allen Bereichen sehr gut.

Wir haben schon mehrere Studenten durch die Gleichwertigkeitsprüfung gemäß § 112a DRiG und das Referendariat begleitet, welches erfolgreich mit dem 2. juristischen Staatsexamen abgeschlossen wurde.

2-Fach- Bachelor

Es bietet sich die Möglichkeit in überschaubarer Zeit einen 2-Fach-Bachelor zu absolvieren. Hier kann man seine bisherigen Leistungen oftmals sehr gut verwerten, jedoch spezialisiert man sich auch für das zukünftige Berufsbild. Somit sollte man sehr genau abwägen, welche Berufsperspektiven man sich später offen halten möchte. Das Spektrum der 2-Fach-Kombinationen ist sehr vielseitig.

Ausbildung

Ein Quereinstieg in eine Ausbildung ist ebenfalls denkbar, jedoch sollte man auch hier seine erbrachten Leistungen einbringen und am Ende versuchen parallel einen Abschluss zu erwerben. Der Arbeitsmarkt ist sehr schnelllebig und so ist es immer von Vorteil einen Abschluss in den Händen zu halten.

Viele weitere interessante Studiengänge mit juristischem Bezug und einer sehr guten Anerkennung erörtern wir im persönlichen, individuellen Gespräch, so dass wir die für Dich passende Alternative gemeinsam herausarbeiten.

Plan B - eine Idee!

Für wen kommt ein Plan B noch in Betracht

  • Plan B nach endgültig nicht bestandenem 2. Staatsexamen
  • Plan B nach bestandenem 1. Staatsexamen
  • Bewerbungen/Lebenslauf

Gerne unterstützen wir Dich auch bei der Gestaltung des Lebenslaufs und des Bewerbungsanschreibens.

Überzeugt? => Telefon: +49 175 7328996; E-Mail: info@staatsexamen-planb.de