Prüfungsbegutachtung / Prüfungsanfechtung
Nach dem Ergebnisbescheid darf man nicht viel Zeit verlieren um die Fristen zu wahren und so sollte man schnell die Examensklausuren professionell begutachten lassen und ggf. eine Prüfungsanfechtung einleiten.
Auch bei Härtefallanträgen, anderweitigen Prüfungen und Hochschulrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Ronnenberg unsere Empfehlung für Dich und ein vertrauensvoller Ansprechpartner.
Jede staatliche Prüfung ist überprüfbar
Sinn und Zweck einer Prüfungsanfechtung ist, die Bewertung zu überprüfen und in den meisten Fällen die Prüfer zu einem Überdenken der eigenen Bewertung zu bewegen. Es können Bewertungen von allen Vorprüfungen, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen angefochten werden, die vom Staat und anderen Trägern hoheitlicher Gewalt (Universitäten/Hochschulen, Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, u.ä.) durchgeführt werden. Dies geschieht durch Einlegung eines Widerspruchs und, im Falle einer Ablehnung, durch Einreichung einer Klage. Die rechtliche Grundlage hierfür gibt das Prüfungsrecht.
Kompetenzen
Die Kanzlei Ronnenberg ist auf das spezielle Bildungrecht ausgerichtet. Kompetenz erreicht die Kanzlei durch Konzentration auf ein einziges Rechtsgebiet. Daher vertritt sie bundesweit Mandanten ausschließlich im Bereich des Bildungsrechts. Zum Bildungsrecht gehört insbesondere:
- Prüfungsrecht
- Prüfungsanfechtung
- Hochschulrecht
- Studienplatzklage
Kontakt
Rechtsanwalt Ronnenberg
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