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Prüfungsanfechtung

Foto fon Herrn Ronnenberg im blauen Anzug vor edlem Hintergrund
Rechtsanwalt Marcus Ronnenberg

Prüfungsbegutachtung / Prüfungsanfechtung

Nach dem Ergebnisbescheid darf man nicht viel Zeit verlieren um die Fristen zu wahren und so sollte man schnell die Examensklausuren professionell begutachten lassen und ggf. eine Prüfungsanfechtung einleiten.

Auch bei Härtefallanträgen, anderweitigen  Prüfungen und Hochschulrecht ist die Rechtsanwaltskanzlei Ronnenberg unsere Empfehlung für Sie und ein vertrauensvoller Ansprechpartner.

Jede staatliche Prüfung ist überprüfbar

Sinn und Zweck einer Prüfungsanfechtung ist, die Bewertung zu überprüfen und in den meisten Fällen die Prüfer zu einem Überdenken der eigenen Bewertung zu bewegen. Es können Bewertungen von allen Vorprüfungen, Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen angefochten werden, die vom Staat und anderen Trägern hoheitlicher Gewalt (Universitäten/Hochschulen, Industrie- und Handelskammern, Steuerberaterkammern, u.ä.) durchgeführt werden. Dies geschieht durch Einlegung eines Widerspruchs und, im Falle einer Ablehnung, durch Einreichung einer Klage. Die rechtliche Grundlage hierfür gibt das Prüfungsrecht.

Kompetenzen

Die Kanzlei Ronnenberg ist auf das spezielle Bildungrecht ausgerichtet. Kompetenz erreicht die Kanzlei durch Konzentration auf ein einziges Rechtsgebiet. Daher vertritt sie bundesweit Mandanten ausschließlich im Bereich des Bildungsrechts. Zum Bildungsrecht gehört insbesondere:

  • Prüfungsrecht
  • Prüfungsanfechtung
  • Hochschulrecht
  • Studienplatzklage

Kontakt

Rechtsanwalt Ronnenberg
Poststr. 37
2. OG (Körnerhaus)
D-20354 Hamburg

Telefon | E-Mail | Web

T: 040 – 69 46 63 0
F: 040 – 69 46 63 10
E: mail@meine-pruefungsanfechtung.de
I: www.meine-pruefungsanfechtung.de

Überzeugt? => Telefon: +49 175 7328996; E-Mail: info@staatsexamen-planb.de