Der LL.B. ist als eigenständiger Bachelorabschluss gedacht, der fester Teil des normalen rechtswissenschaftlichen Studiums ist und dessen Erhalt nicht die Ablegung zusätzlicher Prüfungen erfordert. Die Fachschaftsinitiative Jura München erläutert auf ihrer Webseite, Ziel des LL.B. sei die Aufwertung des Studiengangs der Rechtswissenschaft. Dies geschehe grundsätzlich durch eine frühzeitigere (Zwischen-) Anerkennung…
Erfolg hat 3 Buchstaben - TUN