Der LL.B. ist als eigenständiger Bachelorabschluss gedacht, der fester Teil des normalen rechtswissenschaftlichen Studiums ist und dessen Erhalt nicht die Ablegung zusätzlicher Prüfungen erfordert. Die Fachschaftsinitiative Jura München erläutert auf ihrer Webseite, Ziel des LL.B. sei die Aufwertung des Studiengangs der Rechtswissenschaft. Dies geschehe grundsätzlich durch eine frühzeitigere (Zwischen-) Anerkennung der bisherigen Studienleistungen in Form eines vollwertigen Bachelors und die dadurch einhergehende Reduzierung des Prüfungsdrucks, insbesondere in der Examensvorbereitung.
Eigenständiger Abschluss vor dem Staatsexamen
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