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Neun Jahre nach Aber­ken­nung des Exa­mens doch Voll­ju­ristin:

Kehrtwende im Examensskandal: Das Niedersächsische OVG hat entschieden, dass die Klägerin doch keine Lösungen gekauft hat. Eine Täuschung sei nicht nachweisbar. Nach neun Jahren darf sie sich also Volljuristin nennen.

Sind diese langen Widerspruchs- und Klageverfahren im Prüfungsrecht noch zeitgemäße und gerechtfertigt?

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